Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die VKE x FRONT ROW „Retail Media Masterclass“

Die VKE x FRONT ROW „Masterclass Retail Media“ ist keine öffentliche Veranstaltung, es gelten ausschließlich die nachfolgenden Teilnahmeregelungen des VKE-Kosmetikverband e.V.

1.Kosten und Teilnahme:

a. Die Anmeldung ist verbindlich. Die Teilnahme an der Masterclass kostet 650,00 € zzgl. MwSt. Es erfolgt keine Kostenerstattung bei Nichtteilnahme.
b. Die Anmeldung darf ausschließlich an firmeninterne Mitarbeiter:Innen übertragen werden. Änderungen sind dem VKE bis zum 06. Juni 2024. schriftlich an beate.cicholski@kosmetikverband.de mitzuteilen.
c. Die Teilnahme für VKE-Mitglieder ist kostenlos. Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird eine No-Show-Gebühr in Höhe von 200,00 EUR zzgl. 19% Mehrwertsteuer erhoben. Die Anmeldung kann alternativ an firmeninterne Kolleg:Innen übertragen werden.

2. Rechnungsversand und Zahlungsmodalitäten:

a. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail. Bitte geben Sie hierfür Ihre Rechnungsadresse an.
b. Benötigen Sie für die Rechnungslegung von uns vorab zusätzlich einen Kostenvoranschlag zwecks Erstellung einer PO-Nr., bitten wir Sie, uns dies innerhalb von 7 Kalendertagen ab Anmeldedatum schriftlich an invoice@kosmetikverband.de mitzuteilen.
c. Die Zahlungsfrist für die Rechnungsbegleichung beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum.
d. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung eine Gebühr in Höhe von 5,00 € erhoben.
e. Für jede Rechnungsänderung wird eine Zusatzgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.

3. Anmeldung Externer Gäste

a. Die Bestätigung zur Teilnahme jener Teilnehmer:innen, die nicht Partner im VKE-Kosmetikverband, der Frangrance Foundation oder im Förderkreis des VKE sind (sog. „Externe“), erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch die Geschäftsstelle nach einer Prüfung von max. 2 Arbeitstage.
c. Die endgültige Teilnahmezusage wird nach Überprüfung seitens der VKE-Geschäftsstelle schriftlich an die mitgeteilte E-Mail-Adresse übermittelt. Über mögliche Ablehnungen werden sie ebenfalls informiert.
d. Der VKE behält sich das Recht vor, Anmeldungen „Externer“ ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Werden Anmeldungen „Externer“ von der VKE-Geschäftsstelle abgelehnt, wird dies ohne Begründung erfolgen.
e. Auch für die Teilnehmer-Kategorie „Externe“ gelten die Regelungen zur Rechnungslegung und -bezahlung gem. Punkt 2.

Stand: 26. März 2024