Erfolg gegen TK Maxx: Shiseido setzt ein klares Zeichen gegen irreführende UVP-Angaben
Erfreuliche Nachrichten erreichen uns aus Düsseldorf: Der Händler TK Maxx hatte versucht, drei Produkte der Shiseido Gruppe mit unzutreffenden und überhöhten UVP-Angaben zu verkaufen und suggerierte damit fälschlicherweise Preisersparnisse, die in Wirklichkeit nie existierten. Das Landgericht Düsseldorf verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld von insgesamt 30.000 EUR – 10.000 EUR pro Verstoß. Diese Entscheidung wurde nun auch vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt.
Wir gratulieren Shiseido zu diesem Erfolg und betrachten den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf als ein wichtiges Signal für einen fairen Wettbewerb.