Einführung und Inhalte der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, sieht für immer mehr Unternehmen eine jährliches Reporting vor.

Ab dem Jahr 2026 müssen alle größeren Unternehmen, die unmittelbar mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, Umsatzerlöse von über 40 Millionen Euro erzielen oder eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro aufweisen, spezifischen Berichtspflichten nachkommen. Diese Anforderungen erstrecken sich auch mittelbar auf alle Unternehmen, die an diese berichtspflichtigen größeren Unternehmen liefern. Darüber hinaus werden ab 2026 auch börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) mit mehr als 10 Mitarbeitern diesen Berichtspflichten unterliegen.

Die Berichterstattung ist allein mit knapp 1.000 Berichtspunkten in den Segmenten Allgemeines, Klima, Umwelt und Soziales sehr komplex. Daher freut es uns sehr, dass wir in Zusammenarbeit mit unserem Partner, Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme IAIS, Ihnen eine umfassende Einführung in die Inhalte und Anforderungen der CSRD anbieten.

Folgendes Programm erwartet Sie in der kompakten Online-Session:

• Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
o Typische IROs E1 und S1
o Wesentlichkeitsmatrix
• Schwerpunkt Umwelt
o Aufbau der themenbezogenen Standards am Beispiel von E1
o Themen von E1 bis E5
o CO2e-Emissionsbilanz
• Schwerpunkt Soziales
o Themen von S1 bis S4
• Schwerpunkt Governance
o Themen G1
• Q&A