Green Claims – Rechtskonforme Nachhaltigkeitswerbung
Start
18. Februar 2026
11:00
Ende
18. Februar 2026
12:00
Ort
Online | MS-Teams

Ab dem kommenden Herbst werden die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung deutlich strenger. Nach aktuellem Stand gilt das am 19. Dezember 2025 verabschiedete deutsche Gesetz zur Umsetzung der „Empowering Consumers (EmpCo)“-Richtlinie ab dem 27. September 2026 ohne zusätzliche Übergangs- und Abverkaufsfristen.
Das kann insbesondere für Ware, die bereits rechtmäßig in Verkehr gebracht wurde, Risiken schaffen, wenn bestehende Umwelt-Claims oder Labels nach dem neuen Maßstab nicht (mehr) zulässig sind.
Aufbauend auf unserem ersten VKE-Connect im Mai 2025 und als Teil unseres fortlaufenden Informations- und Serviceangebots freuen wir uns, das Thema erneut aufzugreifen und Ihnen auch in diesem Jahr wieder eine kompakte Update-Session anzubieten:
„Green Claims – Rechtskonforme Nachhaltigkeitswerbung“
Mittwoch, 18. Februar 2026
11:00–12:00 Uhr
online
Verbraucher:innen interessieren sich verstärkt für Umweltbelange. Die Unternehmen reagieren darauf, indem sie nachhaltige Aspekte ihrer Produkte oder des gesamten Unternehmens werblich hervorheben. Weil das Thema die Konsument:innen nicht nur emotional stark anspricht, sondern die verschiedenen Aspekte der Nachhaltigkeit zum Teil komplex sind, stellen Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Schutz der Käufer:innen sehr strenge Maßstäbe an die rechtskonforme Gestaltung solcher Werbemaßnahmen auf.
In Umsetzung des EU Green Deals gehört hierzu die EU Richtlinie „Empowering Consumers“ (EmpCo), die ab September 2026 europaweit umzusetzen ist. Außerdem ist die sogenannte EU Green Claims-Richtlinie immer noch auf der Agenda der EU-Kommission.
Unabhängig von den strengeren zukünftigen gesetzlichen Vorgaben ist bereits jetzt der sehr strikte Maßstab des deutschen Bundesgerichtshofs zur Verwendung mehrdeutiger Werbeaussagen wie „klimaneutral“ zu beachten, wenn die Klimaneutralität nur durch Kompensationszahlungen erreicht werden kann.
In unserer kompakten Online-Session „Green Claims – Rechtskonforme Nachhaltigkeitswerbung“ zeigt Ihnen der Wettbewerbsrechtsexperte Dr. Bernd Weichhaus, wie Sie die geplanten Werbekampagnen rechtskonform gestalten.
Inhalte
- Inhalt der EU-Richtlinien und der deutschen Umsetzung
- Vorgaben zur Werbung mit plakativen Aussagen wie „umweltfreundlich“
- Stark eingeschränkter Einsatz von Nachhaltigkeitssiegeln
- Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“

Mit
Dr. Bernd Weichhaus LL.M.,
Rechtsanwalt bei JBViniol Rechtsanwälte, berät beim Aufbau und der Verteidigung selektiver Vertriebssysteme und umfassend im Vorfeld von Werbekampagnen. Außerdem führt er regelmäßig streitige Auseinandersetzungen in Marken –, Urheber und Wettbewerbsrechtlichen Fragen.
Teilnehmerkreis
Geschäftsführung, Verantwortliche aus Compliance, Recht, Nachhaltigkeit, Marketing, PR, Sales und Vertrieb
Die Einladung richtet sich ausschließlich an Mitglieder des VKE-Kosmetikverbands (Markeninhaber, Markenhersteller, Markenlieferant oder Lizenzinhaber).
Hinweis: Die Teilnahme an der Session ist für Mitglieder des VKE kostenfrei. Sollten Sie sich angemeldet haben und ohne vorherige Absage bis spätestens 24 Stunden vor Beginn nicht teilnehmen, wird Ihnen eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100,00 EUR zzgl. 19% MwSt. in Rechnung gestellt.