VKE-Campus “Rechtskonforme Nachhaltigkeitswerbung”

Verbraucher interessieren sich immer mehr für Umweltbelange. Die Unternehmen reagieren darauf, indem sie nachhaltige Aspekte ihrer Produkte oder des gesamten Unternehmens werblich hervorheben. Weil das Thema die Verbraucher nicht nur emotional stark anspricht, sondern die verschiedenen Aspekte der Nachhaltigkeit zum Teil komplex sind, stellen Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Schutz der Verbraucher sehr strenge Maßstäbe an die rechtskonforme Gestaltung solcher Werbemaßnahmen auf.

In Umsetzung des EU Green Deal gehört hierzu die EU Richtlinie Empowering Consumers, die ab September 2026 europaweit umzusetzen ist. Außerdem steht die so genannte EU Green Claims Richtlinie kurz vor der Verabschiedung.

Ferner ist relevant der sehr strenge Maßstab des deutschen Bundesgerichtshofs zur Verwendung mehrdeutiger Werbeaussagen wie klimaneutral, wenn die Klimaneutralität nur durch Kompensationszahlungen erreicht werden kann.
In unserer kompakten online – Session „Rechtskonforme Nachhaltigkeitsbewerbung“ zeigt Ihnen der Wettbewerbsrechtsexperte Dr. Bernd Weichhaus, wie Sie schon jetzt die geplanten Werbekampagnen für 2026 rechtskonform gestalten.

Inhalte

• Inhalt der EU-Richtlinien und der deutschen Umsetzung
• Vorgaben zur Werbung mit plakativen Aussagen wie “umweltfreundlich”
• Stark eingeschränkter Einsatz von Nachhaltigkeitssiegeln
• Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“

 

Ihr Referent
Dr. Bernd Weichhaus LL.M.,

Rechtsanwalt bei JBB Rechtsanwälte, berät beim Aufbau und der Verteidigung selektiver Vertriebssysteme und umfassend im Vorfeld von Werbekampagnen.
Außerdem führt er regelmäßig streitige Auseinandersetzungen in Marken –, Urheber und wettbewerbsrechtlichen Fragen.

Hinweis: Dieser Campus richtet sich ausschließlich an Mitglieder des VKE-Kosmetikverbands. Die Teilnahme ist für VKE-Mitglieder kostenlos.