NOBILIS GROUP erwirkt Grundsatzentscheidung: Wichtiger Erfolg im Kampf gegen Parfum-„Dupe“-Anbieter ÉCLAT | BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde gegen erfolgreiche Entscheidung des Kammergerichts zurück und stärkt Rechte der Marken und Verbraucher: Anbieter haften auch für Kundenbewertungen

Die NOBILIS GROUP hat einen richtungsweisenden juristischen Erfolg im Kampf gegen Markenrechtsverletzungen durch sogenannte „Dupe“-Anbieter erzielt: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 24. April 2025 die Nichtzulassungsbeschwerde des Anbieters ÉCLAT GmbH gegen ein Urteil des Kammergerichts Berlin zurückgewiesen (Az.: I ZR 137/24). Damit ist das Urteil vom 10. Juli 2024 (Az.: 5 U 23/21) rechtskräftig und setzt klare Grenzen für die Werbung mit Duftimitationen, insbesondere durch Kundenbewertungen.

Langfristiger und konsequenter Einsatz für Markenschutz zeigt Wirkung: Wer vom Ruf etablierter Marken profitieren will, ohne selbst in Qualität und Markenaufbau zu investieren, trifft auf entschlossenen Widerstand – mit klaren juristischen Folgen.

Die Anbieter sogenannter Dupes haben es sich zum Geschäftsmodell gemacht, erfolgreiche und oft über Jahrzehnte aufgebaute Markenkonzepte zu kopieren und mit ihren Fake Brands den Markt zu überschwemmen. Ihre dreiste Markenstrategie: Sie vergleichen ihre Imitate in Stores und Webshops bewusst mit den Originalen, um vom Image und der Qualität der großen Marken zu partizipieren. Mittlerweile ist eine ganze Fake-Industrie entstanden. Der Schaden für die Fragrance Branche allein in Deutschland: Hunderte Millionen Euro im Jahr.

Seit Jahren geht die NOBILIS GROUP gemeinsam mit der Kanzlei Lubberger Lehment Rechtsanwälte Partnerschaft mbB konsequent gegen Anbieter vor, die durch Duftnachahmungen und irreführende Werbung vom Ruf starker Marken profitieren wollen und deren Image dadurch schädigen.
Das aktuelle Urteil setzt ein klares Stoppsignal für die Branche: Erstmals wurde einem großen Dupe-Anbieter, ÉCLAT, rechtskräftig untersagt, seine Duftimitate über manipulativ eingesetzte Kundenbewertungen zu vermarkten. Bewertungen, die teils offen, teils verschleiert den Eindruck erwecken, es handle sich um legitime Alternativen zu bekannten Luxusmarken. Der Versuch, sich hinter Drittaussagen zu verstecken, ist gescheitert.

„Eine ganze Industrie mit Hunderttausenden Arbeitsplätzen wird hier rechtswidrig attackiert. Die Strategie der Anbieter: Sie faken nicht nur Düfte, sondern setzen gezielt Kundenrezessionen ein, um den Vergleich zu Originalmarken herzustellen“, erklärt Matthias Mennekes, CFO der NOBILIS GROUP. „Die Ausrede, dass die Falschinformationen von angeblichen Kunden stammen, lässt das Urteil nicht zu: Wer Fake verbreitet, bleibt verantwortlich, auch wenn er angebliche Dritte für sich sprechen lässt. Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal für die gesamte Branche und auch für den Handel, dass dieses Geschäftsmodell der Fake-Düfte eindeutig rechtswidrig ist“.

Schluss mit der Verantwortungslosigkeit: Kammergericht stellt klare Händlerhaftung für täuschende Kundenbewertungen fest

Während Dupe-Anbieter von den eindeutigen Imitationsbehauptungen in den Bewertungen einerseits profitieren, wollen sie andererseits keine Verantwortung dafür übernehmen. Für Äußerungen Dritter, so das häufige Gegenargument, seien sie nicht verantwortlich. Die Kundenbewertungen stünden unter dem Schutz der Meinungsfreiheit.

Das Gericht stellte klar: Dupe-Hersteller haften auch für Bewertungen Dritter, wenn diese im Kontext des Angebots erkennbar auf Imitationen bekannter Markenparfums hinweisen. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Bezugnahme offen oder subtil formuliert sei. Entscheidend sei, ob aus Sicht des Verbrauchers ein Zusammenhang zwischen dem Dupe und dem Original suggeriert werde – etwa durch Formulierungen wie „riecht wie XY“.

Diese Taktik ist gängige Praxis im Dupe-Markt, der zunehmend aggressiv mit Vergleichslisten, Nachahmungsbegriffen und nun eben auch mit Bewertungen operiert. Die Entscheidung zeigt, dass auch dieser Versuch, sich einen verbotenen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, juristisch keinen Bestand hat.
Mit dem Erfolg gegen ÉCLAT hat die NOBILIS GROUP nicht nur in einem sechsjährigen Verfahren Recht bekommen, sondern auch eine grundlegende Klärung im Umgang mit irreführender Werbung durch Kundenäußerungen erreicht.

Markenschutz hat für uns oberste Priorität“, so Udo Heuser, CEO | Managing Partner NOBILIS GROUP. „Wir investieren seit Jahren gezielt in den Aufbau unserer Marken – mit Qualität, Vertrauenswürdigkeit und nachhaltiger Strategie. Trittbrettfahrer, die schnelle Gewinne mit der Arbeit anderer erzielen wollen, werden wir auch weiterhin entschieden stoppen“.

Klare Linie statt Grauzone: Der Markt muss sich entscheiden

Das Urteil stärkt nicht nur die Position der NOBILIS GROUP, sondern auch die ihrer  Markenpartner und des gesamten Markenparfum-Segments. Es zeigt: Auch im digitalen Raum gibt es klare Grenzen – und wer diese überschreitet, muss mit Konsequenzen rechnen.

Was Dupe-Anbieter tun, ist kein Kavaliersdelikt. Mit dem Urteil ist endgültig klar: Es gibt kein Dazwischen mehr. Wer solche Imitationen duldet, bewirbt oder vertreibt, stellt sich gegen die Grundwerte der Parfumindustrie – gegen Kreativität, Qualität und Markenschutz. Jeder muss sich jetzt entscheiden, auf welcher Seite er steht: Auf der Seite der Duftkultur, der Markenvielfalt und der Branche – oder auf der Seite von Raubkopierern, Trittbrettfahrern und Rechtsverletzern.

Die NOBILIS GROUP führt derzeit weitere Verfahren gegen Marktteilnehmer, die in die Rechte der Marken eingreifen und den fairen Wettbewerb gefährden, und wird auch künftig mit Nachdruck und rechtlicher Entschlossenheit gegen jegliche Formen unlauterer Duftimitationswerbung vorgehen. „Wir akzeptieren keinerlei Form der Rufausbeutung unserer erfolgreichen Marken. Das Urteil ist ein weiterer wichtiger Baustein im Kampf gegen Duftimitationsanbieter, den wir konsequent und kompromisslos weiterführen werden“ betont Udo Heuser, CEO | Managing Partner NOBILIS GROUP.