OLG-Urteil stärkt Markenschutz: L´Oréal Luxe setzt sich gegen TK Maxx durch

Erfreuliche Nachrichten erreichen uns aus Düsseldorf: Hier hat das Oberlandesgericht (OLG) in seinem Urteil vom 10. Februar 2026 den Vertrieb von Produkten der Marken Yves Saint Laurent, Lancôme und IT Cosmetics bei TK Maxx als markenrechtswidrig untersagt. Damit bestätigte das OLG eine vorangegangene einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf aus Oktober 2024.

Hintergrund des Verfahrens war die aus Sicht der Markeninhaber unangemessene und prestigeschädigende Präsentation der Luxus-Produkte auf den Verkaufsflächen. Die Waren wurden gemeinsam mit Kosmetikprodukten anderer Marken, teilweise aus unteren Preissegmenten, angeboten. Ferner waren einige Produkte mit großflächigen Preisschildern unsauber beklebt worden oder wiesen eingerissene Verpackungen auf.

Das Gericht folgte der Argumentation von L’Oréal: Eine derartige Warenpräsentation beeinträchtige das luxuriöse Image sowie den Prestigewert der Marken nachhaltig. Nach Auffassung des OLG Düsseldorf widerspricht TK Maxx damit der „Aura des Luxuriösen“ und erweckt einen negativen Qualitätseindruck, den der Markenrechtsinhaber nicht hinnehmen muss.

Der VKE-Kosmetikverband begrüßt diese klare Entscheidung ausdrücklich und sieht darin ein wichtiges Signal für die gesamte Branche: Das Urteil stärkt die Position der Prestigebrands im Vorgehen gegen Off-Price-Anbieter. Es bestätigt den Schutz selektiver Vertriebsmodelle und unterstützt die konsequente Durchsetzung gegen unautorisierten Vertrieb.