EmpCo-Umsetzung: Bundestag beschließt Erleichterung für Bestandsprodukte
EmpCo-Umsetzung: Mehr Verhältnismäßigkeit für Bestandsware
- Der Bundestag hat eine UWG-Ergänzung beschlossen, die bis September 2028 eine besondere Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Unterlassungsansprüchen vorsieht.
- Diese Übergangsregelung gilt für Waren, die bereits vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden und deren Kennzeichnung noch nicht den Vorgaben der EmpCo-Richtlinie entspricht.
- Ziel der Regelung ist es, unnötige Warenvernichtung und Ressourcenverschwendung zu vermeiden.
- Der VKE-Kosmetikverband bewertet den Beschluss positiv, kritisiert jedoch, dass Ware in der Lieferkette von der Regelung nicht erfasst wird.
- Keine Abverkaufsfrist! Die EmpCo-Richtlinie selbst bleibt ab dem 27. September 2026 unverändert grundsätzlich anwendbar.
Neue UWG-Ergänzung: Verhältnismäßigkeitsprüfung für Bestandsware
Berlin, 25. September 2026 – Der Bundestag hat eine Ergänzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Für bereits vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebrachte Waren, deren Kennzeichnung noch nicht den Vorgaben der EmpCo-Richtlinie entspricht, soll bis September 2028 eine besondere Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Unterlassungsansprüchen gelten. Ziel der Regelung ist es, unnötige Warenvernichtung und Ressourcenverschwendung im Zusammenhang mit der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie zu vermeiden.
Die Entscheidung schafft für Hersteller und Lieferanten mehr Handlungsspielraum beim Umgang mit bereits produzierten und in den Handel gebrachten Produkten, die aufgrund der neuen Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen von rechtlichen Risiken betroffen sein können. Gleichzeitig bleiben die Vorgaben der EmpCo-Richtlinie ab dem 27. September 2026 grundsätzlich anwendbar.
Wichtiger Schritt mit Nachbesserungsbedarf
„Der VKE-Kosmetikverband bewertet den Beschluss als wichtigen Schritt zu mehr Verhältnismäßigkeit bei der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie. Mit der Regelung adressiert die Politik die Gefahr unnötiger Warenvernichtung und setzt ein wichtiges Signal für Ressourcenschonung und Praktikabilität. Es ist richtig, bereits in Verkehr gebrachte und verkehrsfähige Produkte im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen“, erklärt Andreas Fuhlisch, Geschäftsführer des VKE-Kosmetikverbands. „Gleichzeitig hätten wir uns gewünscht, dass die Ergänzung weiter gefasst wird und auch bereits produzierte, verkehrsfähige Produkte berücksichtigt, die sich noch in der Lieferkette befinden. Aufgrund der langen Entwicklungs-, Produktions- und Vorlaufzeiten lassen sich zahlreiche Beautyprodukte nicht kurzfristig an neue Anforderungen anpassen. Eine entsprechende Regelung hätte dazu beigetragen, weitere Warenvernichtung zu verhindern. Nachhaltigkeit bedeutet für uns nicht nur transparente Verbraucherinformation, sondern ebenso einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen und die Vermeidung der Vernichtung einwandfreier Ware.“
VKE-Kosmetikverband
Der VKE-Kosmetikverband e.V. ist die Interessenvertretung der Hersteller und Distributeure von selektiver Kosmetik in Deutschland. Die Mitgliedsunternehmen stehen für hochwertige Parfums, Hautpflege- und Make-up-Produkte sowie für Innovation, Qualität und verantwortungsvolles Unternehmertum.
Als Stimme der Prestige-Beauty vertritt der Verband die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Handel, Politik, Medien und Öffentlichkeit. Der VKE setzt sich für verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen, fairen Wettbewerb sowie den Schutz von Marke und geistigem Eigentum ein.
Unter dem Leitmotiv „Connect Beauty to Grow“ vernetzt der VKE-Kosmetikverband die Akteure der Branche, fördert den Dialog entlang der Wertschöpfungskette und stärkt die Zukunftsfähigkeit des selektiven Kosmetikmarktes in Deutschland.
Kontakt VKE:
VKE-Kosmetikverband e.V.
Knesebeckstrasse 33-34
10623 Berlin
Andreas Fuhlisch
Geschäftsführer
Telefon: 0172 4009229
E-Mail: Andreas.Fuhlisch@kosmetikverband.de
Jelena Krolo
Political Affairs & Member Relations
Telefon: 0170 8160532
E-Mail: Jelena.Krolo@Kosmetikverband.de