Erfolg gegen TK Maxx: Shiseido setzt ein klares Zeichen gegen irreführende UVP-Angaben

Der Off-Price- Händler TK Maxx hatte versucht, drei Produkte der Shiseido Group mit unzutreffenden und überhöhten UVP-Angaben zu verkaufen und suggerierte damit fälschlicherweise Preisersparnisse, die in Wirklichkeit nie existierten. Das Landgericht Düsseldorf verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld von insgesamt 30.000 EUR – 10.000 EUR pro Verstoß. Diese Entscheidung wurde nun auch vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt.

Der VKE-Kosmetikverband begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Faire und transparente Preisangaben sind eine  zentrale Voraussetzung für einen funktionierenden Wettbewerb in der Prestige-Beauty.