„Nachgefragt!“ – im Gespräch mit Udo Heuser, CEO | Geschäftsführender Gesellschafter NOBILIS GROUP GmbH
Im Kampf gegen Dupes erreichten uns vor wenigen Tagen erneut erfreuliche Nachrichten: Vor dem Landgericht Düsseldorf konnte die NOBILIS GROUP eine einstweilige Verfügung gegen den Dupe-Anbieter LORIS erwirken. Diese Untersagung betrifft das Angebot und den Vertrieb von Duftzwillingen, deren Kennzeichen von LORIS in markenrechtlicher Hinsicht als verwechselbar mit den Originalmarkennamen erachtet wurden. Die Entscheidung des Gerichts basiert auf der festgestellten hohen schriftbildlichen und klanglichen Ähnlichkeit der Zeichen, was eine potenzielle Verwechslungsgefahr begründet.
Zusätzlich beurteilte das Gericht die auf den Etiketten verwendeten Zeichen als wettbewerbswidrige Duftimitationswerbung, unabhängig davon, ob die Beschriftung vor oder nach dem Kauf erfolgte. Trotz des von LORIS eingelegten Widerspruchs wurde die einstweilige Verfügung durch ein Urteil vom 10.01.2024 aufrechterhalten und das Gericht hat jegliche Form der Inbezugnahme der von der NOBILIS GROUP vertriebenen Parfums untersagt. In der aktuellen ‚Nachgefragt‘ – Ausgabe kommentiert Udo Heuser das Urteil.
Wir gratulieren Ihnen zum Erfolg gegen LORIS. Oft wird der Kampf gegen Dupes als ein „Kampf gegen Windmühlen“ bezeichnet. Wie würden Sie diese Metapher auf Ihre Erfahrungen und besonders dieses Urteil anwenden?
Unser Vorgehen gegen Dupe-Anbieter kann zweifellos als ein Kampf gegen Windmühlen bezeichnet werden, aber wir sind weit davon entfernt, die Situation als aussichtslos zu bewerten. Das erwirkte Urteil markiert einen bedeutenden Meilenstein in unserem Vorgehen gegen solche Anbieter. Es sendet eine klare Botschaft aus, dass die Herstellung und Vermarktung von Parfum-Dupes nicht toleriert wird und rechtliche Konsequenzen haben kann.
Die NOBILIS GROUP wird auch weiterhin alles tun, um das geistige Eigentum unserer Markenpartner zu schützen und die Rechte unserer Handelspartner zu verteidigen. Dies ist für uns von enormer Bedeutung, und jedes gewonnene Urteil bedeutet einen Fortschritt zum Schutz der Kreativität und Innovation in der Parfumindustrie. Wir werden nicht nachlassen, uns für diese Rechte einzusetzen.
Trotz einer weitreichenden Entscheidung des Gerichts ist nicht damit zu rechnen, dass die Dupes-Anbieter sich nun verstärkt zurückziehen. Gab es im Verlauf des Verfahrens besondere Herausforderungen in der bestehenden Rechtsprechung, die den Marken die Durchsetzung ihrer Rechte erschweren?
Während des Verfahrens gab es keine bedeutenden rechtlichen Herausforderungen, die uns die Durchsetzung der Rechte unserer Partner erschwerten. Die rechtliche Lage in Bezug auf den Sachverhalt war eindeutig und wurde durch das Urteil des Gerichts nochmals bestätigt. Allerdings stellte sich eine besondere Herausforderung dar, als LORIS trotz einer unterzeichneten Unterlassungserklärung weiterhin alle von der NOBILIS GROUP vertretenen Marken vertrieb. Diese fortgesetzte Verletzung trotz klarer rechtlicher Anweisungen zeigt, dass die Dupe-Anbieter auch nach einem eindeutigen Urteil weiterhin aggressiv am Markt agieren.
Inwiefern tragen die juristischen Maßnahmen dazu bei, die Integrität Ihrer Brands zu schützen? Und welche Bedeutung messen Sie dem im Hinblick auf die Wahrung eines positiven Markenimages bei?
Die uns anvertrauten Marken zeichnen sich durch herausragende Qualität und Individualität aus. Jedes ihrer Düfte ist das Werk außergewöhnlich kreativer Parfümeurinnen und Parfümeure, deren meisterhaftes Können sich in der präzisen Kombination sorgfältig ausgewählter Ingredienzien von höchster Qualität zu komplexen Duftkompositionen ausdrückt. Durch ihre Kreativität, ihre Persönlichkeit und ihr handwerkliches Können entstehen in monate-, manchmal jahrelanger Arbeit innovative und faszinierende Düfte, die nicht selten zu beliebten Parfumklassikern werden. Diese Kunst, dieses Know-how und diese Qualität gilt es zu schützen.
Dupes können das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Authentizität und den Wert der Marke ernsthaft untergraben. Sie können Verwirrung stiften und den Eindruck erwecken, dass die Marke ihre Standards gesenkt hat oder nicht mehr exklusiv ist, was wiederum dazu führen kann, dass sich Kundinnen und Kunden von der Marke abwenden.
Der Einsatz rechtlicher Maßnahmen zum Vertriebsverbot von Dupes signalisiert nicht nur unsere Entschlossenheit, unsere Marken und deren Reputation zu schützen, sondern ist auch ein klares Bekenntnis: Wir nehmen unsere Verantwortung gegenüber unseren Markenpartnern, Handelspartnern und Kunden sehr ernst und setzen uns konsequent für Qualität und Integrität ein. Wir sind überzeugt, dass diese Maßnahmen, verbunden mit unserem fortlaufenden Schwerpunkt auf der Schulung von Beauty Consultants und damit auch unserer Kundinnen und Kunden, über die Eigenschaften hochwertiger Markenparfüms, das Vertrauen in unsere exklusiven Marken stärken und damit entscheidend zur Erhaltung des positiven Markenimages beitragen.
Was raten Sie anderen Markeninhabern, die vielleicht noch zögern, gegen Dupes vorzugehen?
Bei eindeutigen rechtlichen Verstößen empfehlen wir anderen Markeninhabern entschieden rechtliche Schritte einzuleiten, um ihre Marken, ihr geistiges Eigentum, ihre Einzigartigkeit, ihre Kreativität sowie ihre Investitionen angemessen zu schützen.
Mit einer klaren Positionierung gegen Dupe-Hersteller zeigen Markeninhaber ihre Bereitschaft, die Integrität ihrer Marke zu wahren und ihr Image als Anbieter hochwertiger und einzigartiger Düfte zu verteidigen. Dabei geht es nicht nur um den Erhalt der eigenen Marke, sondern auch um den Erhalt der Branche – der Parfumkunst, die wir gemeinsam bewahren müssen.
Parfum-Dupes können nicht nur das Ansehen und die Wahrnehmung einer Marke schädigen, sondern auch deren Umsatz und damit langfristig die Ressourcen und die Existenz der Markeninhaber gefährden.
Durch das konsequente Vorgehen jedes einzelnen Markeninhabers gegen Parfum-Dupes schaffen wir ein Umfeld, das einen fairen Wettbewerb ermöglicht, Innovationen fördert und die Kreativität, das Können und die engagierte Arbeit der Parfümeurinnen und Parfümeure bewahrt. Nur so kann die Entwicklung neuer, einzigartiger Duftkompositionen von höchster Qualität gewährleistet und Exklusivität der Parfumindustrie bewahrt werden.
Eine Zukunft, in der eine breite Masse von Parfums mit ähnlichen Duftprofilen und geringer Qualität dominiert, ist nicht akzeptabel. Ich bin zuversichtlich, dass viele Markeninhaber dieser Ansicht zustimmen und unsere Bemühungen gegen Dupe-Hersteller unterstützen.